Ihre Rechte als betroffene Person
Wenn Sie als Mitarbeiter einer Kundenfirma HelloBoss nutzen oder in Baustellendaten erwähnt werden, stehen Ihnen die folgenden Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu. Näheres zu den verarbeiteten Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Welche Rechte Sie haben
- Auskunft (Art. 15 DSGVO): ob und welche Daten über Sie verarbeitet werden.
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO): unrichtige Daten korrigieren zu lassen.
- Löschung (Art. 17 DSGVO): Daten löschen zu lassen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Daten vorübergehend nur eingeschränkt verarbeiten zu lassen.
- Mitteilung (Art. 19 DSGVO): über Berichtigungen, Löschungen oder Einschränkungen informiert zu werden, die gegenüber Empfängern Ihrer Daten vorgenommen wurden.
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Ihre Daten in einem gängigen Format zu erhalten oder übertragen zu lassen.
- Widerspruch (Art. 21 DSGVO): der Verarbeitung aus Gründen Ihrer besonderen Situation zu widersprechen.
Wer für Ihre Anfrage zuständig ist
Für Ihre Baustellen- und Beschäftigtendaten ist in der Regel Ihre eigene Baufirma (Ihr Arbeitgeber) datenschutzrechtlich Verantwortliche — wenden Sie sich daher zunächst an diese. HelloBoss verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag Ihrer Baufirma (siehe Auftragsverarbeitungsvertrag) und unterstützt Ihre Baufirma bei der Beantwortung Ihrer Anfrage. Sie können sich mit Ihrer Anfrage auch direkt an HelloBoss wenden; wir leiten sie dann an die zuständige Kundenfirma weiter bzw. beantworten sie, soweit wir selbst Verantwortliche sind (z.B. für Ihre Login-Zugangsdaten).
So stellen Sie eine Anfrage
Per E-Mail an datenschutz@helloboss.dev. Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst konkret (z.B. welches Recht Sie ausüben möchten und auf welchen Zeitraum sich Ihre Anfrage bezieht), damit wir Sie zuordnen und Ihre Identität angemessen prüfen können.
Antwortfrist
Wir beantworten Ihre Anfrage unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei komplexen oder umfangreichen Anfragen kann diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden; in diesem Fall informieren wir Sie innerhalb der ersten Monatsfrist über die Gründe der Verzögerung (Zwischenbescheid).
Beschwerderecht
Unbeschadet des vorstehenden Prozesses haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren, insbesondere in dem EU-Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes (Art. 77 DSGVO).