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RATGEBER FÜR HANDWERKSBETRIEBE

Ist ein Bautagebuch Pflicht?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zum Bautagebuch für Handwerksbetriebe gibt es nach dem Stand unserer Recherche nicht. Die VOB/B verlangt in § 4 kein Bautagebuch. Die HOAI nennt es als Leistung von Architekten und Ingenieuren mit Bauüberwachung. Für Handwerker kann sich die Pflicht aus dem Vertrag ergeben. Sinnvoll ist ein Bautagebuch trotzdem, weil Sie damit den Bauablauf belegen können.

Stand: 06.10.2026

Bautagebuch Pflicht nach VOB

Der Text von § 4 VOB/B (Ausführung) enthält das Wort „Bautagebuch“ nicht. Dort steht nach Absatz 1 Nr. 2 nur, dass der Auftraggeber das Recht hat, die vertragsmäßige Ausführung der Leistung zu überwachen. Eine Pflicht für den Auftragnehmer, ein Bautagebuch zu führen, ergibt sich daraus nicht.

Bautagebuch Pflicht nach HOAI

Anders bei der HOAI. In Anlage 10 (Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume) steht bei der Leistungsphase 8, der Objektüberwachung, unter Buchstabe e die „Dokumentation des Bauablaufs (zum Beispiel Bautagebuch)“. Was ein Architekt oder Ingenieur im Einzelnen schuldet, ergibt sich aus seinem Vertrag. Wird dort die Leistungsphase 8 mit ihren Grundleistungen vereinbart, gehört die Dokumentation des Bauablaufs in der Regel dazu. Für ausführende Handwerksbetriebe begründet die HOAI keine Pflicht zum Bautagebuch.

Bautagebuch Pflicht für Handwerker: Wann doch?

Fachanbieter weisen darauf hin, dass Handwerksbetriebe ohne besondere Vertragsklausel nicht verpflichtet sind. Eine Pflicht kann entstehen, wenn:

  • der Bauvertrag oder die Leistungsbeschreibung ein Bautagebuch oder Tagesberichte verlangt,
  • ein Generalunternehmer es an Nachunternehmer weitergibt,
  • der Auftraggeber (zum Beispiel ein öffentlicher) eigene Vorgaben macht.

Lesen Sie deshalb die Vertragsunterlagen auf Wörter wie Bautagebuch, Bautagesbericht, Tagesbericht und Dokumentation. Eine Vorlage zeigt Tagesbericht Baustelle: Vorlage.

Bautagebuch Pflicht in Österreich

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für Auftragnehmer konnten wir für Österreich nicht belegen. Üblich ist der Bautagesbericht über den Vertrag: Nach der Broschüre „Regieleistungen“ der Bundesinnung Bau (Stand Juni 2017, bezogen auf ÖNORM B 2110, Ausgabe 2013) können Regieleistungen nach Abschnitt 6.2.7.2.2 auch in Bautagesberichten dokumentiert werden. Die Norm wurde seither neu ausgegeben, prüfen Sie deshalb die im Vertrag vereinbarte Fassung. Für die Schweiz haben wir keine Quelle ausgewertet, dort entscheidet ebenfalls der Vertrag.

Warum ein Bautagebuch trotzdem nützt

Auch ohne Pflicht lohnt es sich. Wer Regiestunden, Behinderungen, Mängel oder zusätzliche Leistungen abrechnen oder abwehren will, braucht einen Nachweis, was an welchem Tag passiert ist. Siehe Regiebericht und Behinderungsanzeige und Bedenkenanzeige. Ob ein Gericht einen Eintrag als Beweis wertet, entscheidet der Einzelfall.

Wie hilft HelloBoss beim Bautagebuch?

Der größte Grund, kein Bautagebuch zu führen, ist der Aufwand am Abend. HelloBoss macht aus den WhatsApp-Nachrichten Ihres Teams automatisch Baustellenakten mit Terminen, Fotos und Sprachnachrichten, aus denen ein Tagesbericht entsteht. Ihr Team bleibt in WhatsApp, ohne neue App. Das erleichtert es, auch eine vertragliche Pflicht zu erfüllen, ohne dass jemand abends Excel öffnet. Ob der Bericht den Vorgaben Ihres Vertrags genügt, prüfen Sie im Einzelfall. Mehr dazu: Bautagebuch per WhatsApp führen.

Den Start finden Sie unter https://helloboss.dev/.

Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Ist ein Bautagebuch für Handwerker Pflicht?

Nicht allgemein. Pflicht wird es meist erst durch den Vertrag, etwa wenn der Auftraggeber Tagesberichte verlangt. Prüfen Sie Bauvertrag und Leistungsbeschreibung.

Steht die Pflicht zum Bautagebuch in der VOB?

In § 4 VOB/B steht sie nicht. Die Vorschrift regelt unter anderem, dass der Auftraggeber die Ausführung überwachen darf.

Wer muss nach der HOAI ein Bautagebuch führen?

In der Regel Architekten und Ingenieure, die vertraglich die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) übernommen haben. Anlage 10 HOAI nennt dort die Dokumentation des Bauablaufs, zum Beispiel ein Bautagebuch.

Gilt das auch in Österreich?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht konnten wir nicht belegen. Bautagesberichte spielen über den Vertrag und die ÖNORM B 2110 eine Rolle, etwa bei Regieleistungen.

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