Regiebericht, Regiezettel, Stundenlohnzettel: Was ist das und muss er unterschrieben werden?
Regiebericht, Regiezettel, Stundenlohnzettel, Tagelohnzettel und Regierapport meinen dasselbe: den Nachweis, wer wann wie lange was in Regie gearbeitet hat. Ist die VOB/B vereinbart, gelten Stundenlohnzettel nach § 15 Abs. 3 VOB/B als anerkannt, wenn der Auftraggeber sie nicht spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang zurückgibt. Seine Unterschrift ist für diese Wirkung nicht Voraussetzung, sie macht den Nachweis aber deutlich sicherer. Vergütet werden Stundenlohnarbeiten nach § 2 Abs. 10 VOB/B nur, wenn sie vor Beginn ausdrücklich als solche vereinbart waren.
Stand: 06.10.2026
Was ist ein Regiebericht (Regiezettel, Stundenlohnzettel)?
Regie oder Stundenlohn heißt: Sie rechnen nicht nach Pauschale oder Aufmaß ab, sondern nach tatsächlichem Aufwand. Den Aufwand belegen Sie mit einem Zettel. Im Handwerk heißt er je nach Region Regiebericht, Regiezettel, Regierapport, Stundenlohnzettel oder Tagelohnzettel. Er enthält Datum, Baustelle, Namen und Qualifikation der Mitarbeiter, Stunden, Tätigkeit sowie Material und Geräte. Eine Feldliste zeigt Tagesbericht Baustelle: Vorlage, der Regiebericht ist dort ein Teil davon.
Regiearbeiten nach VOB: Was gilt nach § 2 und § 15 VOB/B?
- Nach § 2 Abs. 10 VOB/B werden Stundenlohnarbeiten „nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind“.
- Nach § 15 Abs. 3 VOB/B ist der Beginn der Stundenlohnarbeiten dem Auftraggeber vorher anzuzeigen, und die Stundenlohnzettel sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, je nach Verkehrssitte werktäglich oder wöchentlich einzureichen.
- Der Auftraggeber hat die von ihm bescheinigten Stundenlohnzettel unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang, zurückzugeben; Einwendungen kann er auf den Zetteln oder gesondert schriftlich erheben. Nicht fristgemäß zurückgegebene Zettel gelten als anerkannt.
- Nach § 15 Abs. 4 VOB/B reichen Sie Rechnungen über Stundenlohnarbeiten alsbald nach Abschluss ein, längstens in Abständen von 4 Wochen.
Das gilt, wenn die VOB/B im Vertrag vereinbart ist. Ohne VOB/B-Vertrag gilt diese Fristregel nicht ohne Weiteres, prüfen Sie den Vertrag.
Müssen Regiestunden unterschrieben werden? Regiezettel nicht unterschrieben, was dann?
§ 15 Abs. 3 VOB/B sieht vor, dass der Auftraggeber die Stundenlohnzettel bescheinigt und zurückgibt. Gibt er sie nicht fristgemäß zurück, gelten sie nach dem Wortlaut auch ohne seine Unterschrift als anerkannt. In der Praxis unterschreibt der Auftraggeber oder sein Vertreter auf der Baustelle, weil damit klar ist, dass er die Stunden gesehen hat. Das Handwerksblatt berichtet über ein Urteil des OLG Köln vom 16.09.2008 (24 U 167/07): Wer Stundenlohnzettel unterzeichnet, ist an die Angaben grundsätzlich gebunden, es sei denn, er weist nach, dass sie falsch waren und er das bei der Unterschrift nicht wusste.
Ist der Zettel nicht unterschrieben, reichen Sie ihn nachweisbar ein (mit Datum, zum Beispiel per Nachricht oder Mail) und notieren den Zugang. Gibt der Auftraggeber ihn nicht innerhalb der Frist zurück, gilt er nach § 15 Abs. 3 VOB/B als anerkannt, sofern die VOB/B vereinbart ist.
Regiebericht in Österreich und der Schweiz
Österreich: Nach der Broschüre „Regieleistungen“ der Bundesinnung Bau (Juni 2017, bezogen auf ÖNORM B 2110:2013) sind Regieleistungen täglich aufzuzeichnen und längstens wöchentlich vom Auftraggeber oder Vertreter abzeichnen zu lassen oder ihm zu übermitteln. Ein Eintrag gilt als bestätigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich Einspruch erhebt. Die Norm hat inzwischen eine neuere Ausgabe, die Frist im Vertrag prüfen.
Schweiz: Ist die SIA-Norm 118 vereinbart, dienen nach der Darstellung von law.ch „in der Regel die beidseitig unterzeichneten Regierapporte“ als Nachweismittel, mit Verweis auf Art. 47 Abs. 2 SIA-Norm 118. Einzelheiten zu Fristen müssen Sie dem Vertrag entnehmen.
Regiebericht Vorlage und digitale Regiezettel
Die Vorlage entspricht dem Regiebericht-Teil der Vorlage zum Tagesbericht: Datum, Baustelle, Mitarbeiter mit Stunden, Tätigkeit, Material, Geräte, Unterschriftsfeld. Stundenerfassung allgemein: Stundenzettel per WhatsApp. Mehrkosten: Nachtrag und Mehrkosten richtig anmelden.
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Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Regiebericht und Stundenlohnzettel?
In der Praxis meinen die Wörter dasselbe, nämlich den Nachweis von Regie- oder Stundenlohnarbeit. Welches Wort üblich ist, unterscheidet sich nach Region und Gewerk. Stundenlohnzettel ist der Begriff, den die VOB/B verwendet.
Müssen Regiestunden unterschrieben werden?
Für die Anerkennung nach § 15 Abs. 3 VOB/B nicht: Gibt der Auftraggeber die Zettel nicht spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang zurück, gelten sie als anerkannt. Eine Unterschrift erleichtert den Nachweis erheblich.
Was passiert, wenn der Auftraggeber den Stundenlohnzettel nicht zurückgibt?
Nach § 15 Abs. 3 VOB/B gelten nicht fristgemäß zurückgegebene Stundenlohnzettel als anerkannt. Das setzt voraus, dass die VOB/B vereinbart ist und die Arbeit als Stundenlohnarbeit vereinbart war.
Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?
Dort gelten ÖNORM B 2110 beziehungsweise SIA-Norm 118, wenn sie vereinbart sind, mit eigenen Regeln. In Österreich nennt die Bundesinnung Bau eine Einspruchsfrist von 14 Tagen, in der Schweiz dienen bei vereinbarter SIA 118 in der Regel beidseitig unterzeichnete Regierapporte als Nachweis.
Quellen
- VOB/B 2016, § 15 (Stundenlohnarbeiten), lxgesetze.de, abgerufen 06.10.2026 — https://lxgesetze.de/vob-b-2016/15
- VOB/B 2016, § 2 Nr. 10, lxgesetze.de, abgerufen 06.10.2026 — https://lxgesetze.de/vob-b-2016/2
- Handwerksblatt, „Stundenlohnzettel: Anforderungen an die Stundenabrechnung“, abgerufen 06.10.2026 — https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/handwerker-rechnung-was-sie-wissen-sollten-themen-special/stundenlohnzettel-anforderungen-an-die-stundenabrechnung-stundenzettel-urteil-werklohn-stundenverguetung-vob
- Bundesinnung Bau / WKO, Know-how am Bau, Ausgabe 5 „Regieleistungen“ (Kropik), Juni 2017 — https://WKO.at/oe/gewerbe-handwerk/bau/know-how-bau-regieleistungen.pdf
- law.ch, „Vergütung von Regiearbeiten (Art. 48 ff. SIA-Norm 118)“, abgerufen 06.10.2026 — https://law.ch/lawinfo/werkvertrag/besteller-pflichten/werklohn-zahlung/sia-verguetungsordnung-art-38-83-sia-norm-118/verguetung-von-regiearbeiten-art-48-ff-sia-norm-118/
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