Nachtrag und Mehrkosten richtig anmelden
Ein Nachtragsangebot bietet dem Auftraggeber zusätzliche oder geänderte Leistungen zu einem eigenen Preis an. Nach § 2 Abs. 6 VOB/B hat der Auftragnehmer bei einer im Vertrag nicht vorgesehenen Leistung Anspruch auf besondere Vergütung, muss ihn aber dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung beginnt. Ändern sich durch Anordnungen des Auftraggebers die Preisgrundlagen, ist nach § 2 Abs. 5 VOB/B ein neuer Preis zu vereinbaren. Wichtig ist daher: erst ankündigen, dann ausführen, und alles belegen.
Stand: 06.10.2026
Nachtrag VOB: Was gilt bei geänderter Leistung?
Die VOB/B unterscheidet zwei Fälle:
- Geänderte Leistung, § 2 Abs. 5: Werden durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren.
- Zusätzliche Leistung, § 2 Abs. 6: Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss den Anspruch dem Auftraggeber jedoch ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Nachtrag VOB Frist: Wann muss ich anmelden?
Eine Frist in Tagen nennt § 2 Abs. 6 VOB/B nicht. Der Zeitpunkt steht im Wortlaut: vor dem Beginn der Ausführung. Der Wortlaut verlangt die Ankündigung vor Beginn. Wer die zusätzliche Leistung erst erbringt und danach meldet, geht ein Risiko ein. Dazu sagt § 2 Abs. 8 VOB/B, dass Leistungen ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Auftrag grundsätzlich nicht vergütet werden. Ein Anspruch besteht dort nur, wenn der Auftraggeber sie nachträglich anerkennt oder wenn sie für die Erfüllung des Vertrags notwendig waren, dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprachen und ihm unverzüglich angezeigt wurden.
Für Bauverträge nach dem BGB, also Verträge über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon (§ 650a BGB), gilt eine eigene Regel: Begehrt der Besteller eine Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder eine dafür notwendige Änderung, streben die Parteien nach § 650b Abs. 1 BGB Einvernehmen über die Änderung und die Mehr- oder Mindervergütung an. Gelingt das nicht binnen 30 Tagen nach Zugang des Änderungsbegehrens, kann der Besteller die Änderung nach § 650b Abs. 2 BGB in Textform anordnen.
Nachtragsangebot Vorlage: Was gehört hinein?
Ein Nachtragsangebot ist kurz, wenn es die folgenden Punkte enthält:
- Bauvorhaben, Vertrag, Datum
- Anlass: Wer hat wann was angeordnet oder gefordert, mit Verweis auf Nachricht, Protokoll oder Plan
- Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistung
- Mengen und Preise, Grundlage der Preisermittlung
- Auswirkung auf Termine, falls vorhanden
- Bitte um schriftliche Beauftragung vor Ausführung
Die Preisgrundlage ist wichtig, weil nach § 2 Abs. 5 VOB/B die Mehr- oder Minderkosten in den neuen Preis einfließen.
Mehraufwand in Rechnung stellen: Was braucht die Rechnung?
Beim Mehraufwand in Rechnung stellen entscheidet am Ende, ob Sie den Anlass belegen können. Wer nur die Zahl nennt, bekommt Rückfragen. Wer den Auftrag des Kunden, Fotos der Lage, Stunden und Material zeigt, hat eine Akte. Die Anordnung kam oft mündlich oder per Chat: „Mach das bitte auch noch.“ Diese Nachricht mit Datum gehört in die Unterlagen.
Für Schweiz und Österreich gelten eigene Regeln, die diese Seite nicht belegt. Prüfen Sie dort den Vertrag.
Wie hilft HelloBoss beim Nachtrag?
Zusatzwünsche kommen auf der Baustelle per Anruf oder WhatsApp. HelloBoss liest in den angeschlossenen Chats mit und führt Nachrichten, Fotos und Sprachnachrichten mit Datum und Baustelle in der Baustellenakte zusammen. Wenn das Büro das Nachtragsangebot schreibt, liegen Anlass, Zeitpunkt und Belege an einem Ort. Aus der Akte kann HelloBoss E-Rechnung samt Dokumentation für den Auftraggeber bereitstellen.
- Das Team bleibt in WhatsApp, ohne neue App.
- Sprachnachrichten werden verschriftet und bei Bedarf übersetzt.
- Erledigtes wird direkt in der Akte markiert.
Siehe auch: Regiebericht, Behinderungsanzeige und Bedenkenanzeige, Aufmaß-App.
Den Start finden Sie unter https://helloboss.dev/. Sie schicken einen Monat Ihres alten WhatsApp-Verlaufs, HelloBoss bereitet ihn kostenlos als Demo auf, und Sie sehen an Ihrem eigenen Betrieb, was daraus wird.
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Muss ich einen Nachtrag vor der Ausführung ankündigen?
Nach § 2 Abs. 6 VOB/B muss der Auftragnehmer den Anspruch auf besondere Vergütung für eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung beginnt. Ob das für Ihren Vertrag gilt, hängt davon ab, ob die VOB/B vereinbart ist.
Was passiert, wenn ich ohne Auftrag Mehrleistungen erbringe?
§ 2 Abs. 8 VOB/B sieht für Leistungen ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Auftrag grundsätzlich keine Vergütung vor. Ausnahmen gelten bei nachträglicher Anerkennung durch den Auftraggeber oder wenn die Leistung für den Vertrag notwendig war, dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprach und ihm unverzüglich angezeigt wurde.
Gilt § 650b BGB auch für Handwerksbetriebe?
§ 650b BGB gilt für Bauverträge im Sinne von § 650a BGB, also Verträge über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon. Darunter können auch Aufträge von Handwerksbetrieben fallen. Die Vorschrift regelt das Änderungsbegehren des Bestellers und die Anordnung in Textform, wenn binnen 30 Tagen keine Einigung erzielt wird. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, besprechen Sie mit Ihrer Rechtsberatung.
Was kostet HelloBoss?
99 € pro Monat bis 15 angeschlossene WhatsApp-Nummern, 149 € bis 40 Nummern, darüber auf Anfrage. Alle Preise netto, monatlich kündbar.
Quellen
- VOB/B (Ausgabe 2016), § 2 Vergütung, Abs. 5, 6 und 8, Wortlaut — https://lxgesetze.de/vob-b-2016/2
- Bundesministerium der Justiz, § 650b BGB Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650b.html
- Bundesministerium der Justiz, § 650a BGB Bauvertrag — https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650a.html
Weitere Ratgeber
- Was ist HelloBoss? Für wen und welcher Nutzen
- Digitalisierung Handwerksbetriebe: Wie steht das Handwerk 2026 in Zahlen da?
- E-Rechnung Pflicht für Handwerker: Wer muss was ab wann?
- Warum entscheidet die Baustellendokumentation im Streit?
- WhatsApp Datenschutz in der Firma: Was gilt zwischen Baustelle und Büro?
- Bautagebuch per WhatsApp führen
- Ist ein Bautagebuch Pflicht?
- Tagesbericht Baustelle: Vorlage
- Regiebericht, Regiezettel, Stundenlohnzettel: Was ist das und muss er unterschrieben werden?
- Stundenzettel per WhatsApp: Zeiterfassung für Monteure
- Krankmeldung per WhatsApp: erlaubt?
- Sprachnachrichten der Monteure übersetzen
- Mängelanzeige und Mängelrüge: Vorlage und Frist
- Behinderungsanzeige und Bedenkenanzeige nach VOB
- Aufmaß-App: digitales Aufmaß im Handwerk
Sie möchten unsere Ratgeber in Google öfter sehen?
