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Behinderungsanzeige und Bedenkenanzeige nach VOB

Eine Behinderungsanzeige meldet dem Auftraggeber, dass der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung behindert ist. Nach § 6 Abs. 1 VOB/B muss sie „unverzüglich schriftlich“ erfolgen, eine feste Tagesfrist nennt die Regel nicht. Die Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B meldet Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen vom Auftraggeber gelieferte Stoffe oder gegen Leistungen anderer Unternehmer, ebenfalls unverzüglich und schriftlich, möglichst vor Beginn der Arbeiten.

Stand: 06.10.2026

Behinderungsanzeige: Was verlangt § 6 VOB/B?

§ 6 Abs. 1 VOB/B: Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung behindert, muss er das dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzeigen. Unterlässt er die Anzeige, hat er nur dann Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn dem Auftraggeber die Tatsache und ihre hindernde Wirkung offenkundig bekannt waren.

Folgen einer berechtigten Behinderung nach § 6 Abs. 2 bis 7:

  • Ausführungsfristen verlängern sich bei Behinderungen aus dem Risikobereich des Auftraggebers, durch Streik oder eine von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeordnete Aussperrung im Betrieb des Auftragnehmers oder eines unmittelbar für ihn arbeitenden Betriebs sowie durch höhere Gewalt oder andere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände. Witterungseinflüsse, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, gelten nicht als Behinderung.
  • Der Auftragnehmer muss alles tun, was ihm billigerweise zugemutet werden kann, um die Weiterführung der Arbeiten zu ermöglichen. Fallen die hindernden Umstände weg, muss er die Arbeiten unverzüglich wieder aufnehmen und den Auftraggeber benachrichtigen (Abs. 3).
  • Hat ein Vertragsteil die hindernden Umstände zu vertreten, hat der andere Anspruch auf Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens, auf entgangenen Gewinn aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Abs. 6).
  • Dauert eine Unterbrechung länger als 3 Monate, kann jeder Teil nach Ablauf dieser Zeit schriftlich kündigen (Abs. 7).

Frist Behinderungsanzeige: Wann ist unverzüglich?

Der Wortlaut der VOB/B enthält keine Zahl von Tagen, sondern das Wort „unverzüglich“. Wann die Anzeige noch rechtzeitig ist, beantwortet der Einzelfall. Für den Betrieb heißt das in der Praxis: Schreiben Sie, sobald Sie die Behinderung bemerken, und halten Sie fest, wann Sie sie bemerkt haben.

Eine Anzeige sollte enthalten: Bauvorhaben und Vertrag, Beginn der Behinderung, Ursache, betroffene Leistungen, voraussichtliche Auswirkung auf die Ausführungsfristen sowie Fotos oder Nachweise.

Bedenkenanzeige VOB: Vorlage und Inhalt

§ 4 Abs. 3 VOB/B lautet im Kern: Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich, möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich.

Eine Bedenkenanzeige-Vorlage braucht:

  1. Absender, Empfänger, Bauvorhaben, Datum
  2. Gegenstand der Bedenken: Ausführungsart, gelieferter Stoff oder Leistung eines anderen Unternehmers
  3. Begründung, möglichst mit Foto oder Unterlage
  4. Vorschlag, wie weiter verfahren werden soll
  5. Bitte um schriftliche Entscheidung des Auftraggebers

Davon zu trennen ist § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B: Hält der Auftragnehmer Anordnungen für unberechtigt oder unzweckmäßig, muss er seine Bedenken geltend machen, die Anordnungen aber auf Verlangen ausführen, wenn nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

Behinderungsanzeige Muster, Österreich und Schweiz

Muster im Netz folgen meist dem Wortlaut von § 6 VOB/B. Wichtig ist, dass Ihr Vertrag die VOB/B überhaupt einbezieht. Für Österreich und die Schweiz nennt diese Seite keine eigenen Regeln, weil sie hier nicht belegt sind: Prüfen Sie dort die vereinbarten Vertragsbedingungen, in Österreich zum Beispiel eine vereinbarte ÖNORM.

Ob eine WhatsApp-Nachricht im Einzelfall als „schriftlich“ im Sinne des Vertrags gilt, belegt diese Seite nicht. Wer sicher gehen will, sendet die Anzeige zusätzlich auf dem Weg, den Ihre Rechtsberatung empfiehlt.

Wie hilft HelloBoss bei Behinderungsanzeige und Bedenkenanzeige?

Behinderungen und Bedenken entstehen auf der Baustelle und werden zuerst im Chat gemeldet: „Vorleistung fehlt“, „Zugang versperrt“, „Material passt nicht“. HelloBoss liest in den angeschlossenen WhatsApp-Chats mit und führt diese Meldungen mit Datum, Baustelle und Zuständigkeit in der Baustellenakte zusammen, samt Fotos und Sprachnachrichten. Das Datum der ersten Meldung und die Belege liegen damit an einem Ort, wenn das Büro die Anzeige schreibt.

  • Ihre Monteure melden weiter in WhatsApp, ohne neue App.
  • Sprachnachrichten werden verschriftet und bei Bedarf übersetzt.
  • Jeder Schritt bleibt in der Akte nachvollziehbar.

Siehe auch: Mängelanzeige, Nachtrag und Mehrkosten, Bautagebuch Pflicht.

Den Start finden Sie unter https://helloboss.dev/. Sie schicken einen Monat Ihres alten WhatsApp-Verlaufs, HelloBoss bereitet ihn kostenlos als Demo auf, und Sie sehen an Ihrem eigenen Betrieb, was daraus wird.

Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Wie schnell muss eine Behinderungsanzeige erfolgen?

§ 6 Abs. 1 VOB/B verlangt die Anzeige unverzüglich und schriftlich. Eine feste Zahl von Tagen nennt die Regel nicht. Ohne Anzeige hat der Auftragnehmer nur Anspruch auf Berücksichtigung, wenn dem Auftraggeber die Behinderung und ihre Wirkung offenkundig bekannt waren.

Was ist der Unterschied zwischen Behinderungsanzeige und Bedenkenanzeige?

Die Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B meldet, dass der Auftragnehmer an der ordnungsgemäßen Ausführung gehindert ist. Die Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B meldet Bedenken gegen Ausführungsart, vom Auftraggeber gelieferte Stoffe oder Leistungen anderer Unternehmer.

Zählt schlechtes Wetter als Behinderung?

Nach § 6 Abs. 2 VOB/B gelten Witterungseinflüsse, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, nicht als Behinderung. Ob ein Ereignis darüber hinausgeht, ist eine Frage des Einzelfalls und gehört in die Rechtsberatung.

Was kostet HelloBoss?

99 € pro Monat bis 15 angeschlossene WhatsApp-Nummern, 149 € bis 40 Nummern, darüber auf Anfrage. Alle Preise netto, monatlich kündbar.

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